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Einführung

  1. Die Welthandelsorganisation (WTO) hat eine wachsende Mitgliederbasis von über 140 Ländern und überwacht eine Vielzahl von Verträgen zur Regulierung des internationalen Handels. Die WTO-Verträge mit den wichtigsten Implikationen für Bibliotheken und den Informationssektor sind das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS).
  2. Bibliotheken sind ein öffentliches Gut. Sie sind einzigartige soziale Organisationen, die sich dem Auftrag verschreiben, die breitestmögliche Palette von Informationen und Ideen für die Öffentlichkeit bereitzustellen, unabhängig von Alter, Religion, körperlicher und geistiger Gesundheit, sozialem Status, Rasse, Sprache oder Geschlecht. Die altbewährten Bibliothekstraditionen von geistiger Freiheit und gleichberechtigtem Zugang zu Information und kulturellem Ausdruck bilden die Grundlagen zum Erreichen von Bibliothekszielen.
  3. Bibliotheken aller Arten bilden ein zusammenhängendes Netz, das Bürgern dient, von den großen nationalen, staatlichen und Forschungsbibliotheken bis zu öffentlichen und Schulbibliotheken. Das Wohlergehen der Bibliotheken ist wichtig, um den Zugang zum gesamten Bereich des menschlichen Ausdrucks und die Ausrüstung von Personen mit den nötigen Fähigkeiten zum Finden und Nutzen solcher Inhalte zu gewährleisten.
  4. Es wird immer deutlicher, dass sich die Entscheidungen der WTO in direkter oder indirekter Weise negativ auf den Bibliotheksbetrieb und dessen zukünftige Entwicklung auswirken können, vor allem bei gemeinnützigen Institutionen.

Hintergrund

  1. Es ist wichtig, zu erkennen, dass die WTO und die internationalen Behörden und Fachverbände seiner Mitglieder an der fortlaufenden Gestaltung von Strategien und deren praktischen Umsetzung beteiligt sind. Während die unregelmäßig stattfindenden Ministerkonferenzen mit den begleitenden Protesten der sichtbarste Ausdruck der Verhandlungen sind, ist der Prozess kontinuierlich, und Entscheidungen werden oft ohne öffentliche Kontrolle erreicht. Die WTO ist einzigartig, da sie im Rahmen ihrer Tätigkeit ein verbindliches Streitschlichtungsssystem mit dem stärksten Vollzugsmechanismus innerhalb aller internationalen Abkommen hat. Die IFLA fordert ihre Mitglieder auf, sich über die WTO und ihre Beschlussfassungen zur nationalen Handelspolitik zu informieren sowie Bibliotheks-und verbundene Themen zu fördern, wo immer dies möglich ist. Das Bewusstsein für Fragen des internationalen Handels ist ein notwendiger Bestandteil einer effektiven Interessenvertretung bei der Gestaltung der nationalen Politik, Programmen und Gesetzen, soweit sie die Tätigkeit von Bibliotheken betreffen.

Spezifische Anliegen

Gemeinnützige Bibliotheken

  1. Das GATS-Abkommen könnte alle Aspekte einer Volkswirtschaft, einschließlich des öffentlichen Sektors mit Bibliotheken, für ausländische Konkurrenz öffnen. Unternehmensgründungen können in jedem Mitgliedsstaat stattfinden und stehen in direktem Wettbewerb mit öffentlichen Dienstleistern. In solchen Fällen kann die ausländische Gesellschaft die staatliche Unterstützung für Dienste des öffentlichen Sektors infrage stellen und von der Regierung eine Inländerbehandlung fordern; d.h. den Erhalt von Subventionen in gleicher Höhe wie eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Regierungen unterhalb der zentralstaatlichen Ebene ( Landes/ Regional /Kommunal-und Stadtregierungen und ihre Verwaltungsräte) sind in alle die Mitgliedsstaaten umfassenden Abkommen einbezogen.
  2. Das GATS-Abkommen gilt nicht für "in Ausübung staatlicher Zuständigkeit erbrachte Dienstleistungen". Kritiker haben eingewandt, dass die WTO diese Klausel sehr eng auslegt. Das GATS-Abkommen selbst bekundet :" Eine in Ausübung staatlicher Zuständigkeit gegebene Dienstleistung ist jede Dienstleistung, die weder auf kommerzieller Basis noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird". Mit dem Aufkommen von kommerziellen Online-Content-Providern, die gezielt einzelne Benutzer von wissenschaftlichen Dienstleistungen und öffentlichen Bibliotheken ansprechen, nimmt die Gefahr von Behinderungen für den klassischen Bibliotheksbetrieb durch das GATS zu. Wenn auch das Konzept, "Konkurrenz"zuzulassen, harmlos erscheint, wird das letztendliche Ergebnis dieser Herausforderung die Untergrabung des steuerlich unterstützten Status von Bibliotheken im öffentlichen Sektor auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sein. Ohne steuerliche Förderung wird die Rolle der Bibliothek als demokratische Institution, die eine größtmögliche und die gesellschaftliche Vielfalt abbildende Bandbreite von Materialien zur Verfügung stellt, beeinträchtigt.
  3. In ihren Stellungnahmen zu den GATS-Verhandlungen gehen einzelne Länder Verpflichtungen in Bezug auf ihre Dienstleistungsektoren ein, welche dann GATS-Anforderungen unterliegen würden. (1) Zu Beginn der zweiten Runde der GATS-Verhandlungen im Jahr 2001 hatten sich dreizehn Mitglieder zu offenen Verhandlungen über "Bibliotheken, Archive, Museen und andere kulturellen Einrichtungen"(1) verpflichtet. Vorausgesetzt dass bestimmte Bibliothekdienstleistungen unter andere GATS-Kategorien wie Kommunikation ("Online-Informationen und Datenabruf, elektronischer Datenaustausch")(2) fallen, auch wenn dort keine Bibliotheken aufgeführt sind, wird wahrscheinlich, dass viele weitere Länder in GATS-Verhandlungen eintreten, was die Bibliotheken direkt betrifft.
  4. Die IFLA ermutigt ihre Mitglieder, das Bewusstsein für Werte und Anliegen von Bibliotheken im Zusammenhang mit dem GATS bei den Verhandlungsführern in ihrem Land zu befördern. Die potenziell weitreichenden Auswirkungen der Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen für gemeinnützige Bibliotheken sollten offen diskutiert werden. Die Verhandlungsführer sollen stark dazu ermutigt werden, sicherzustellen, dass die staatliche Unterstützung für den traditionellen Bibliotheksbetrieb nicht Nachteile durch das GATS-Abkommen erfährt.

Geistiges Eigentum

  1. Das TRIPS-Abkommen wendet den Durchsetzungs- und Vollstreckungsmechanismus der WTO auf das Berner und andere Abkommen an, die unter der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) geschlossen wurden. TRIPS könnte nationale Urheberrechtspolitik und nationales Urheberrecht direkt und indirekt gestalten. In einem aktuellen Fall hat ein WTO-Streitschlichtungsgremium eine erlaubte Nutzung in einem nationalen Urheberrechtsgesetz unter Verletzung internationaler Handelsabkommen gefunden. Angefangen bei Fair Use und ähnlichen zulässigen Vorgehensweisen bis zum Kopieren für Erhaltungszwecke durch Bibliotheken, regelt die erlaubte Nutzung die Rechte der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Es gibt wenig Sicherheit, dass die Balance zwischen dem öffentlichen Interesse und den Rechten der Eigentümer von Inhalten, die in der nationalen Urheberrechtsdebatte angestrebt wird, von der WTO in bevorstehenden Streitigkeiten um geistiges Eigentum berücksichtigt wird. WTO-Streitschlichtungsgremien könnten wahrscheinlich " konkurrierende Ansprüche auf geistiges Eigentum, mit wenig Rücksicht auf nicht-kommerzielle Werte, von denen eine vernünftige Balance von Privatrechten und öffentlichem Interesse abhängt, lösen." (2)
  2. Das Regulierungs-und Aufsichtsmandat der WTO läuft Gefahr, eine abschreckende Wirkung auf die Entwicklung der nationalen Urheberrechtsgesetze zu verbreiten und kann für die Befürworter von geringerer erlaubter Nutzung und erweiterten Schutz zu einer "Trumpfkarte", werden, um Bemühungen für die Rechte der Nutzer auszuhebeln. Die IFLA fordert ihre Mitglieder auf, mit ihrer Arbeit sicherzustellen, dass die Interessen der Bibliotheken und Benutzer nicht durch die Anwendung des WTO-Regimes auf nationale Urheberrechtsgesetzgebung marginalisiert werden.

Kulturelle Vielfalt

  1. Öffentlich finanzierte Bibliotheken sind Teil des kulturellen Sektors. Sie sind an der Unterstützung von Entwicklung und Förderung kultureller Werke, insbesondere Literatur, und der Erhaltung und Verbreitung dieser Werke beteiligt. Bibliotheken sollten an vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen für Kultur teilhaben. Sie sollten als Teilnehmer jeden möglichen separaten Vertrag unterstützen, der eine besondere Berücksichtigung kultureller Güter und Dienstleistungen im internationalen Handel ermöglicht.
  2. Die IFLA wird mit nationalen und internationalen Kulturgruppen arbeiten, um Allianzen für Anerkennung und Schutz der Entwicklung von regionalen und nationalen Kulturprodukten zu schaffen. Das Ziel einer solchen Allianz ist die Schaffung von kultureller Vielfalt und die Förderung von vielfältigen Stimmen statt von homogenisierten und globalisierten kulturellen Werken, die aufgrund von Finanz-oder Unternehmensmacht dominieren.
  3. Während die IFLA das Recht der WTO-Mitgliedstaaten, nationale Kultur zu pflegen und zu fördern, unterstützt, lehnt sie alle Hindernisse für den internationalen freien Fluss von legal erzeugten Informationen und kulturellen Inhalten, wie sie normalerweise von Bibliotheken gesammelt oder verbreitet werden, ab. Die IFLA wendet sich gegen Zölle und andere Abgaben auf die Einfuhr von auf Papier gedruckten oder digitalen Inhalten. Solche Maßnahmen laufen Gefahr, die geistige Freiheit zu ersticken.

Fazit

  1. Als aktive internationale Allianz der Bibliotheks-und Informationsverbände, Bibliotheken und Informationsdienste sowie interessierten Einzelpersonen ist die IFLA strategisch positioniert, um bei der WTO für Bibliotheken und Informationsdienste einzutreten und dafür zu sorgen, dass seine Mitglieder Informationen erhalten, um dies wirksam auf nationaler Ebene zu tun.
  2. Um einen starken öffentlichen Sektor zu garantieren, werden die IFLA und deren Mitglieder weiterhin Beziehungen aufbauen und mit Bibliotheks- und Informations-, Archiv-, Museums-, Bildungs- und anderen Organisationen bei der Förderung des Bewußtseins für die Auswirkungen von internationalen Handelsabkommen auf den öffentlichen Sektor zusammenarbeiten.

(1) Bolivien, Zentralafrikanische Republik, Ecuador, Gambia, Guinea-Bissau, Hong Kong, Island, Japan, Neukaledonien, Sierra Leone, Singapur, USA, Venezuela.
(2) Steven Shrybman, "Information, Kommodifikation und die Welthandelsorganisation", IFLA-Konferenz Jerusalem, August 2000.

Genehmigt durch den Vorstand der IFLA, auf seiner Tagung in Boston, USA, 25. August 2001.