Bibliotheken begrüßen das Inkrafttreten des Marrakesch-Vertrags

Bibliotheken spielen eine Schlüsselrolle im Transfer von Wissen von seinen SchöpferInnen zu den NutzerInnen. Das Urheberrecht achtend ist es Aufgabe der Bibliotheken, jedem und jeder unabhängig vom wirtschaftlichen oder sozialen Status die Möglichkeit zu geben, den Zugang zu Werken der Wissenschaft und der Kunst zu gewährleisten.

Es sind verletzliche Gruppen – unter ihnen die sehgeschädigten Menschen –, die diese Hilfe am stärksten benötigen.

Der WLIC 2016 endet nur sechs Wochen vor Inkrafttreten des Marrakesch-Vertrags am 30. September. Der Vertrag verpflichtet die Unterzeichnenden, die Herstellung und den Vertrieb von Büchern für blinde und sehgeschädigte Menschen sowie für Menschen mit Lesebeeinträchtigungen zu erlauben, auch über Staatsgrenzen hinweg. Kein anderer Vertrag, der in den vergangenen vierzig Jahren bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) unterzeichnet worden ist, hat das so schnell geschafft.

Der Vertrag und sein schnelles Inkrafttreten bedeuten einen großen Schritt vorwärts für sehgeschädigte Menschen, indem der Zugang zu Wissen und Kreativität auf der ganzen Welt geöffnet wird. Die Arbeit von Bibliotheken – die IFLA-VertreterInnen, die die Verhandlungen bei der WIPO voranbrachten, und die BibliothekarInnen, die in ihren Ländern für Veränderung warben – spielte hier eine wichtige Rolle.

Deshalb hat der WLIC 2016 die Gelegenheit geboten, sowohl diesen Erfolg zu feiern, als auch weiter zu planen. Die IFLA-Sektion Libraries Serving Persons with Print Disabilities (Bibliotheken für Menschen mit Lesebeeinträchtigungen) organisierte eine Sitzung, in der hervorgehoben wurde, wo Medien bereits Staatsgrenzen überschreiten. Der Marrakesch-Vertrag soll diese Praxis erleichtern und verbreiten.

Die IFLA-Sektion organisierte außerdem eine Satellitenkonferenz darüber, wie BibliothekarInnen die Unterstützung, die sie anbieten, verbessern können. Obwohl viele Länder bereits Gesetze haben, die diese Praxis erlauben, wird die Ratifizierung des Vertrags dort Standards setzen, wo sie noch nicht ausreichend sind.

Unterdessen bot die vom beratenden Komitee für Copyright and Other Legal Matters (Copyright- und andere Rechtsfragen) organisierte Session den TeilnehmerInnen ein Update der Reformen, die es Bibliotheken erlaubt, ihre Arbeit auf der ganzen Welt durchzuführen. Regeln, die das Copyright absichern, lassen niemanden aus, unabhängig von seiner oder ihrer Beeinträchtigung. Und sie stehen weit oben auf der Agenda für Bibliotheken auf nationaler wie internationaler Ebene.

Da wir uns dem Inkrafttreten des Vertrags nähern, drängt die IFLA darauf, dass Regierungen auf der ganzen Welt den Moment abpassen und die Gesetze, die nötig sind, erlassen und es BibliothekarInnen erlauben, einen besseren Zugang zu Wissen zu gewährleisten.